§1 Aufgabe der Pop School Kassel
Die Pop School Kassel ist ein Zusammenschluss privater Musiklehrer. Aufgabe der Pop School Kassel ist es, Kinder, Jugendliche und Erwachsene an die Musik heranzuführen, Freude am Musizieren zu wecken, Begabungen frühzeitig zu erkennen, sie individuell zu fördern sowie befähigte Musikschüler auf ein Berufsstudium vorzubereiten. Sie erschließt für Interessierte aus allen sozialen Schichten und Altersgruppen der Bevölkerung, musische und musikalische Fertigkeiten.
§2 Aufbau
2.1. Die Ausbildung an der Pop School Kassel geschieht in folgenden Bereichen:
- Elementare Musikpädagogik (EMP)
- Instrumental- und Vokalausbildung
- Studienvorbereitung
2.2. Die Mitwirkung an Bandkursen (Pop- / Rock- / Jazz-Ensemble) ist grundlegender Bestandteil des Unterrichtsangebots der Pop School Kassel.
§3 Schuljahr
3.1. Das Schuljahr ist das Kalenderjahr.
3.2. Die Ferien- und Feiertagsordnung der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen des Landkreises Kassel gilt auch für die Pop School Kassel.
§4 Aufnahme und Abmeldung
4.1. Anmeldung und Kündigung bedürfen der schriftlichen Form und sind an die Lehrkraft zu richten. Bei minderjährigen Teilnehmern erfolgen Anmeldung und Kündigung durch die gesetzlichen Vertreter.
4.2. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
4.3. Anmeldungen zum Unterricht sind jederzeit möglich, wenn die Voraussetzungen seitens der Lehrkraft und der Pop School Kassel gegeben sind.
4.4. Kündigungen sind jederzeit möglich. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Kalendermonate zum Monatsende. In begründeten Fällen kann die Lehrkraft außerordentliche Kündigungen zulassen.
§5 Unterrichtserteilung
5.1. Der Unterricht findet an mehreren Unterrichtsstätten statt. Die Lehrkraft entscheidet über die jeweilige Unterrichtsstätte. Ein Anspruch auf eine bestimmte Unterrichtsstätte besteht nicht.
5.2. Die Unterrichtsdauer beträgt in der Regel 30 oder 45 Minuten.
5.3. Der Unterricht der Kidsstufe erfolgt in der Regel als Gruppenunterricht. Ab der Juniorstufe erfolgt der Unterricht als Einzel- oder Paarunterricht.
5.4. Die Schüler sind zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht angehalten.
5.5. Für vom Schüler versäumte Stunden existiert grundsätzlich keinen Anspruch auf Ersatz. Ausnahmeregelungen können jedoch von der Lehrkraft getroffen werden.
5.6. Schüler, die mit ernsthafter Erkrankung zum Unterricht erscheinen, können zum Schutz vor Ansteckung von der Lehrkraft vom Unterricht ausgeschlossen werden.
§6 Unterrichtsinhalte
6.1. Über Unterrrichtsinhalte entscheidet die jeweilige Lehrkraft.
6.2. Entsprechend des Alters und der Fähigkeiten erfolgt die Ausbildung an der Pop School Kassel in mehreren Stufen:
Stufe | Alter | Beschreibung |
Kidsstufe | 3-5 Jahre | Musikalische Früherziehung |
Juniorstufe | 5-10 Jahre | Kindgerechte Grundausbildung |
Unterstufe | 10-99 Jahre | Basisausbildung |
Mittelstufe | 12-99 Jahre | Fortgeschrittene Ausbildung |
Oberstufe | 14-99 Jahre | Professionelle Ausbildung |
Meisterstufe (SVA) | 16-99 Jahre | Studienvorbereitende Ausbildung |
§7 Unterrichtsanforderungen
7.1. Die Schüler der Pop School Kassel sollten bemüht sein, die Anforderungen des Unterrichts zu erfüllen.
7.2. Sind im Unterricht normale Fortschritte in Folge mangelnder Begabung, mangelnden Fleißes oder aus anderen Gründen nicht zu erzielen, kann der Schüler von der weiteren Teilnahme am Unterricht ausgeschlossen werden. Dies gilt ebenso für Schüler, die grob gegen die Schulordnung verstoßen. In jedem Falle sind die Erziehungsberechtigten vorher zu informieren.
7.3. Im Laufe eines jeden Schuljahres sollten Schüler/innen an einem öffentlichen Vorspiel teilnehmen.
7.4. Jeder Schüler hat die Möglichkeit eine sogenannte „Jahresprüfung“ abzulegen, die das instrumentale Fortkommen dokumentiert.
§ 8 Instrumente
8.1. Für den Instrumentalunterricht benötigt jeder Schüler ein Instrument. Soweit vorhanden stellt die Pop School Kassel den Schülern Leihinstrumente gegen ein Entgelt zur Verfügung. Grundsätzlich sollte der Schüler ein eigenes Instrument besitzen. Bei der Anschaffung von Instrumenten können die Lehrkräfte beratend zur Seite stehen.
8.2. Die Leihzeit für Instrumente beträgt in der Regel ein Jahr.
8.3. Instrument und Zubehör sind auf Kosten des Schülers bzw. seines gesetzlichen Vertreters instand zu halten. Das Instrument ist bei Rückgabe in einem überholten, spielbaren Zustand dem Fachlehrer, der es überprüft, zu übergeben. Bei Beschädigungen jeglicher Art ist der Schüler bzw. sein gesetzlicher Vertreter zu Schadensersatz verpflichtet.
8.4. Instrumente und Zubehör dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
§ 9 Gebühren
9.1. Für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen bei den Lehrkräften der Pop School Kassel werden Unterrichtsgebühren entsprechend der gültigen Gebührenordnung erhoben. Die Gebührenordnung ist Bestandteil des Unterrichtsvertrages.
9.2. Zur Zahlung der Gebühren sind die Schüler (bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter) verpflichtet. Bei fortlaufenden Kursen entspricht die Gebühr 1/12 der Jahresgebühr, die monatlich im Voraus (jeweils zum 3. des laufenden Monats) fällig werden.
9.3. Für Geschwister und Zweitinstrument werden Rabatte eingeräumt. Näheres regelt die jeweils gültige Gebührenordnung.
§ 10 Inkrafttreten
Die Schulordnung tritt am 01. Januar 2017 in Kraft.